Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale ändern, wenn sich Beitragssätze oder Umlagesätze ändern?

Nutzen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis, weil der Verdienst Ihrer Minijobber und die Abgaben längere Zeit unverändert bleiben, müssen Sie diesen bei alleiniger Änderung der Beitrags- oder Umlagesätze nicht anpassen. Die Minijob-Zentrale passt den Dauer-Beitragsnachweis automatisch für Sie an.

Erläuterung

Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie die Beiträge Ihrer Minijobber an die Minijob-Zentrale melden. In der Regel übermitteln Sie dazu monatlich einen elektronischen Beitragsnachweis. Bleiben der Verdienst Ihrer Minijobberinnen und Minijobber und somit auch die Abgaben über einen längeren Zeitraum unverändert, können Sie einen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.

Dazu kennzeichnen Sie Ihren Beitragsnachweis als Dauer-Beitragsnachweis. Damit gilt dieser dann nicht nur für den laufenden, sondern auch für die folgenden Abrechnungsmonate. Und zwar so lange, bis Sie in der Regel wegen einer Änderung in der Lohnzahlung einen neuen (Dauer-)Beitragsnachweis einreichen.

Vorteile von Dauer-Beitragsnachweisen

Ein Dauer-Beitragsnachweis hat zwei entscheidende Vorteile:

  • Sie ersparen sich monatliche Datenübermittlungen und die monatliche Berechnung der Abgaben.
  • Ändern sich die Beitrags- oder Umlagesätze, passt die Minijob-Zentrale vorliegende Dauer-Beitragsnachweise in der Regel automatisch an.

Verwandte Fragen

Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis stornieren, wenn ein Minijobber aufhört zu arbeiten und ich ihn abmelde?

Sie müssen Ihren Dauer-Beitragsnachweis stornieren oder einen neuen einreichen, wenn sich die Höhe der Abgaben ändert, die Sie insgesamt für Ihre Minijobber in einem Kalendermonat zahlen müssen. Wenn einer Ihrer Minijobber aufhört zu arbeiten, wird sich die Höhe der Abgaben zwangsläufig ändern und Sie müssen Ihren Dauer-Beitragsnachweis anpassen.

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Wie melde ich die Gehaltserhöhung meines Minijobbers nach?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.

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Muss der bereits verschickte Beitragsnachweis storniert und neu erstellt werden, wenn sich im Abrechnungszeitraum etwas ändert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis zu übermitteln. Alternativ können Sie die Beitragszahlung mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats korrigieren. Beispielsweise können Sie zu viel gezahlte Beiträge verrechnen.

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