Häufige Fragen zum Thema Änderungen mitteilen

Sie haben Fragen rund um das Thema Änderungen mitteilen? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Alle Fragen zum Thema Änderungen mitteilen

Muss der bereits verschickte Beitragsnachweis storniert und neu erstellt werden, wenn sich im Abrechnungszeitraum etwas ändert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis zu übermitteln. Alternativ können Sie die Beitragszahlung mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats korrigieren. Beispielsweise können Sie zu viel gezahlte Beiträge verrechnen.

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Wie melde ich die Adressänderung meines Minijobbers?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.

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Wie melde ich der Minijob-Zentrale die Adressänderung meines Betriebes?

Änderungen der Betriebsdaten - zum Beispiel bei Adressänderungen - können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Sie können die Übermittlung beispielsweise über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über das SV-Meldeportal vornehmen.

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Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale ändern, wenn sich Beitragssätze oder Umlagesätze ändern?

Nutzen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis, weil der Verdienst Ihrer Minijobber und die Abgaben längere Zeit unverändert bleiben, müssen Sie diesen bei alleiniger Änderung der Beitrags- oder Umlagesätze nicht anpassen. Die Minijob-Zentrale passt den Dauer-Beitragsnachweis automatisch für Sie an.

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Wie melde ich der Minijob-Zentrale meine geänderte Bankverbindung?

Möchten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Bankverbindungsänderung mitteilen, müssen Sie ein neues Lastschriftmandat einreichen. Dies ist für einen rechtmäßigen Lastschrifteinzug erforderlich. Wir können Ihre Bankverbindungsänderung nicht telefonisch oder per Internet entgegennehmen.

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Wie melde ich die Gehaltserhöhung meines Minijobbers nach?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.

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Ich bin unerwartet arbeitslos geworden. Was ist bei meinem Minijob zu beachten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, können Sie einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Es sind jedoch bestimmte Freibeträge zu beachten. Werden diese überschritten, führt das zur Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes. Kurzfristige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst über 538 Euro sind bei Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

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